Pressestatement anlässlich der opti 2018

THOMAS TRUCKENBROD 
Präsident des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
 
Auch wenn das Jahr 2018 schon zwei Wochen alt ist, markiert die opti in München dennoch so etwas wie den offiziellen Auftakt für die augenoptische Branche in Deutschland. Als internationale Messe für Optik und Design bietet sie Augenoptikern und Optometristen gleich zu Jahresbeginn das neueste Angebot an Brillenfassungen, Brillenglas- und Kontaktlinseninnovationen, Vergrößernden Sehhilfen, Ladeneinrichtungen und technischen Geräten. 
 
Wirtschaftliche Entwicklung
 
Wo die Augenoptik zum Jahreswechsel wirtschaftlich steht, lässt sich zu diesem frühen Zeitpunkt nicht abschließend sagen. Die offiziellen Branchenzahlen für 2017 werden im März/April 2018 vorliegen und dann vom Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) gesondert bekanntgegeben. Gleichwohl zeichnet sich in einem Marktsegment bereits eine verhalten positive Entwicklung ab: Im Rahmen der ERFAlight-Statistik erhebt der ZVA monatlich die betriebswirtschaftlichen Daten von ca. 300 überwiegend mittelständisch strukturierten Augenoptikbetrieben. Aus diesen Daten ergab sich für 2017 (ohne Dezember) kumuliert ein Umsatzplus von 1,1 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2016. Der Brillenabsatz nahm allerdings um 1,2 Prozent ab. 
 
Da sich die großen Filialunternehmen der augenoptischen Branche jedoch nicht an der ERFAlight-Statistik beteiligen, dürfen diese Zahlen nicht mit der Entwicklung der Gesamtbranche gleichgesetzt werden. Erfahrungsgemäß liegt deren durchschnittliche Umsatz- und Stückzahlenentwicklung höher, weshalb im Zuge des ZVA-Branchenberichts für das zurückliegende Jahr die Gesamtdurchschnittswerte nach oben korrigiert werden müssen. Bei einer Gesamtzahl von 11.800 augenoptischen Betrieben in Deutschland (Stand 2016) bildet die ERFAlight-Statistik naturgemäß nicht den kompletten Markt ab – in Anbetracht einer Umsatzstagnation von 2015 auf 2016 in diesem Segment ist ein Plus von 1,1 Prozent aber dennoch eindeutig als positiver Indikator für die Gesamtbranche zu sehen. 
 
Fachkräftemangel
 
Gemäß einer repräsentativen Umfrage, die der ZVA im März 2017 unter Betriebsinhabern durchführte, suchten knapp ein Drittel der Betriebe Personal. Rund 20 Prozent der Befragten empfand die Personalsuche als problematisch. Es wird im diesem Zusammenhang oft von Fachkräftemangel gesprochen, tatsächlich aber listet die Bundesagentur für Arbeit den Beruf des Augenoptikers schon seit einiger Zeit nicht mehr als Engpassberuf. Hierzu passend meldeten die Landesverbände des ZVA zuletzt ebenfalls steigende Auszubildendenzahlen. Berufsschulklassen sind inzwischen oft überfüllt und die überbetrieblichen Ausbildungsstätten arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Nach Zahlen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im November 2017 veröffentlichte, gab es 2016 mit insgesamt 2.622 Neuabschlüssen bei den Ausbildungsverträgen sogar den höchsten Wert seit 2001. Diese Auszubildenden werden 2018 auf den Arbeitsmarkt kommen und die große Nachfrage nach Personal somit in Teilen decken können.
 
Damit der Markt jedoch nicht nur quantitativ mit Personal versorgt ist, treibt der ZVA auch die Qualitätssicherung im Berufsstand weiter voran. Ein Resultat dieser Bemühungen war bereits die Schaffung eines Rahmenlehrplans für die Meisterprüfung unter Einbezug optometrischer Kompetenzen, um dem bestehenden Meisterprüfungsberufsbild zu entsprechen. Damit die Prüfungen aber auch künftig bundesweit vereinheitlicht durchgeführt werden können, baut der Verband derzeit eine Datenbank mit Prüfungsfragen auf, aus der sich perspektivisch alle Kommissionen bedienen werden, die Meisterprüfungen im Augenoptikerhandwerk durchführen.
 
Berufspolitik
 
Das deutsche Parlament hat im April 2017 ein Gesetz verabschiedet, demzufolge gesetzlich krankenversicherte Erwachsene mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien oder einem Astigmatismus von mehr als vier Dioptrien künftig wieder von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zu ihren Brillengläsern erhalten. 
Mit dieser neuen Regelung kam jedoch ein entscheidender Makel, denn sie knüpft die Bezuschussung der Brillengläser an die Verordnung durch einen Augenarzt. Der augenoptische Berufsstand in Deutschland sieht sich seitdem in einem zentralen und etablierten Tätigkeitsfeld beschränkt, nämlich der Bestimmung der Brillen- und Kontaktlinsenwerte. 
Auch wenn es im konkreten Fall nur um eine Minderheit der Fehlsichtigen geht, die mit Zuschüssen rechnen dürfen, konnte diese berufsrechtliche Beschränkung nicht einfach hingenommen werden. Der gesamte Verband wurde deshalb mit vereinten Kräften aktiv, um eine kritische Prüfung der nachteiligen Regelung durch das Gesundheitsministerium zu bewirken. Tatsächlich forderte das Ministerium im Rahmen seiner finalen Prüfung den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die fragliche Richtlinie verabschiedet hat, letztlich zu einer Stellungnahme in fünf Punkten auf. Mit Schreiben vom 4. Januar 2018 beanstandete das Gesundheitsministerium schließlich die Regelung und erklärte den Versorgungsvorbehalt der Augenärzte für rechtswidrig. Der G-BA kann nun innerhalb eines Monats gegen diese Beanstandung klagen.
 
 
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