Arbeitsrichtlinien

"Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie" (10. Auflage) 

 

Der Augenoptiker und Optometrist erkennt und korrigiert Fehlsichtigkeiten mit den jeweils geeigneten optischen Mitteln. Darüber hinaus wendet er im Rahmen eines Screenings verschiedene Teste, sowie Prüf- und Messverfahren an. Ziel ist es, im Rahmen der Versorgung mit Sehhilfen funktions-beeinträchtigende Auffälligkeiten am Auge und Risikofaktoren häufiger Augenerkrankungen aufzudecken.
 
Die vorliegenden "Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie" sind die Weiterentwicklung der ersten Fassung der Arbeitsrichtlinien aus dem Jahr 1994 und entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Sie umfassen das gesamte Arbeitsgebiet der deutschen Augenoptik und Optometrie, wie es durch die Ausbildungsordnung und das Meisterprüfungsberufsbild vorgegeben ist. Sie stellen die herrschende Meinung des Berufsstandes der Augenoptiker und Optometristen dar.
Der fachwissenschaftliche Ausschuss des ZVA hat zu den jeweiligen Kapiteln Arbeitskreise gegründet. Mitglieder dieser Arbeitskreise sind praktizierende Augenoptiker und Optometristen sowie Vertreter der Hochschulen.
Die vorliegende Fassung wurde bei der ZVA-Mitgliederversammlung am 9. März 2024 verabschiedet.