Spezialisten

Seit Frühjahr 2007 gibt es für interessierte Augenoptiker die Möglichkeit, sich nach den Richtlinien des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen für die folgenden Fachgebiete als Spezialist anerkennen zu lassen:
 
  • Kontaktlinsen
  • Sportoptik
  • Vergrößernde Sehhilfen
 
Diese Augenoptiker müssen dazu ein detailliertes Fachwissen in ihrem Spezialgebiet nachweisen, das durch regelmäßige Fortbildungen vertieft und erweitert wird. Dadurch wird eine qualifizierte Versorgung nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sichergestellt.  Zustätzlich verfügen diese Augenoptiker über eine Betriebsausstattung, die ihrem Spezialgebiet in besonderer Weise angepasst ist und über die Mindestausstattung eines Augenoptikbetriebes hinausgeht.
 
 

Spezialisten für Kontaktlinsen verfügen über besondere praktische und theoretische Erfahrung im Bereich Kontaktlinsen. Sie führen regelmäßig Individualversorgungen unter Verwendung von Sonderlinsen durch. Zudem besuchen sie regelmäßig anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Spezialisierte Betriebe verfügen selbstverständlich über eine entsprechende Ausstattung.



Spezialisten für Vergrößernde Sehhilfen verfügen über besondere praktische Erfahrung im Bereich Vergrößernde Sehhilfen. Sie führen regelmäßig Versorgungen mit Vergrößernden Sehhilfen, darunter auch mit zusammengesetzten Systemen wie Fernrohrbrillen, Fernrohrlupenbrillen oder Hyperokularen durch. Zudem besuchen sie regelmäßig anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Spezialisierte Betriebe verfügen selbstverständlich über eine entsprechende Ausstattung.



Spezialisten für Sportoptik verfügen über besondere praktische Erfahrung im Bereich Sportoptik. Sie sind oder waren selbst aktive Sportler oder betreuen regelmäßig sportspezifische optische Versorgungsfälle aus verschiedenen Sportbereichen. Zudem besuchen sie regelmäßig anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Spezialisierte Betriebe verfügen selbstverständlich über eine entsprechende Ausstattung.