Am 20. Juni 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Hilfsmittelrichtlinie beschlossen, die es auch Augenoptikern ermöglicht, hochgradig fehlsichtige Personen, die gesetzlich versichert sind, ohne Mitwirkung eines Augenarztes mit Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe zu Lasten der Krankenkassen zu versorgen. Dieser Beschluss wurde am 12. September 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft.
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