Senioren-Unfallstatistik stützt Forderung des ZVA

Das statistische Bundesamt hat nach der Straßenverkehrsunfallstatistik für 2011 auch eine Analyse des Unfallgeschehens von Senioren ab 65 Jahre präsentiert. Die Erkenntnisse dieser Analyse stützen die seit Jahren bestehende Forderung des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) für einen verpflichtenden Wiederholungssehtest für Führerscheininhaber.

Gleichwohl ein Wiederholungssehtest unabhängig vom Alter des PKW-Fahrers sinnvoll ist, zeigen die Untersuchungen des Bundesamtes, dass die Unfallursachen in der Altersgruppe der über 64-Jährigen auf altersbedingte Einschränkungen der Wahrnehmungsfähigkeit deuten. Mit dem Sehvermögen lässt auch die Reaktionsfähigkeit der Senioren am Steuer nach. Deswegen tragen sie sehr häufig die Hauptschuld an einem Verkehrsunfall: 2011 waren von den über 64-Jährigen, die in einen Unfall verwickelt waren, mehr als zwei Drittel (67 %) Hauptverursacher. Bei den Autofahrern ab 75 Jahre sind sogar drei von vier (76,3 %) Beteiligten schuldig an dem Unfall.

In Deutschland leben heute schon rund 16,9 Millionen Menschen, die älter als 64 Jahre sind, die als Fahrzeugführer insgesamt aber eine geringere Teilnahme am Straßenverkehr aufweisen. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird diese Zahl in naher Zukunft trotzdem weiter steigen. Deswegen darf auch der relativ geringe Anteil der Senioren an der Gesamtzahl der Unfälle mit Personenschäden (11,8 %) in Deutschland kein Argument gegen einen verpflichtenden Wiederholungssehtest sein.

Vielmehr zeigen die Daten, dass schlechtes Sehen und fehlende Wahrnehmungs- und Leistungsfähigkeit vielfach eher Gründe für einen Verkehrsunfall sind als beispielsweise leichtsinniges oder fahrlässiges Verhalten am Steuer.