Sachverständige des Augenoptikerhandwerks treffen sich zur jährlichen Fortbildung

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) richtet jedes Jahr im November ein Fortbildungsseminar für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Augen¬optiker¬¬handwerks aus. Auch 2017 war die Veranstaltung dank vielfältiger Vortragsthemen wieder bestens besucht.

Am 30. November trafen sich 45 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in den Räumen der Handwerkskammer Frankfurt am Main zu ihrem jährlichen Seminar. Nachdem ZVA-Vizepräsident Christian Müller die Teilnehmer begrüßt und die Veranstaltung mit einem Bericht zur aktuellen Lage eröffnet hatte, stand das wohl wichtigste Thema der Augenoptikbranche in diesem Jahr ganz oben auf der Tagesordnung. ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel berichtete von den Entwicklungen rund um das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) und dessen Folgen.

Anschließend widmete sich Wolfgang Laubenbacher, Geschäftsführer der Techlens WL Contactlinsen GmbH, in seinem Vortrag der Myopiekontrolle und praktischen Erfahrungen mit der Orthokeratologie in diesem Zusammenhang. Dr. Gregor Esser, Leiter der Abteilung Forschung und Entwicklung bei Rodenstock, ging der Frage nach, welche Abweichungen von vorgegebenen Standardparametern bei Gleitsichtgläsern noch akzeptabel sind und welche Auswirkungen diese Abweichungen haben können. Unter dem Titel „Funktionelles Sehen – Visus ist nicht alles!“ erläuterte Dr. Andreas Berke, Leiter der Höheren Fachschule für Augenoptik in Köln, welche Anforderungen an das Sehen die Bewältigung bestimmter visueller Aufgaben im Alltag stellt und welche Sehfunktionen für gutes Sehen unerlässlich sind – auch im Hinblick auf Augenerkrankungen oder Alterserscheinungen. Abschließend präsentierte Prof. Dr. Wolfgang Sickenberger, Studiengangsleiter Optometrie/Vision Science an der EAH Jena, die neuesten Studienergebnisse seines Instituts aus dem Bereich Sehen und Trockenes Auge.

Sachverständige spielen eine zentrale Rolle bei der Klärung von Streitfällen im Augenoptikerhandwerk. Wer sich für eine Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger interessiert, kann sich an seine zuständige Handwerkskammer oder die Landesinnung wenden. Für Innungsmitglieder ist das ZVA-Fortbildungsseminar kostenfrei.
 

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