Nicht nur für die Augenoptik ein Erfolg

Kathrin Grah erhielt von HWK-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Fuhrmann die Urkunde zur Optometristin HWK 

 
Kathrin Grah ist die erste Optometristin HWK Nordrhein-Westfalens. Die junge Augenoptikerin erhielt am Freitag in Duisburg die Prüfungsurkunde aus den Händen von Kammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Axel Fuhrmann und Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA).
 
Die Genehmigung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums für die Prüfungsverordnung der Handwerkskammer zum Optometristen im vergangenen Jahr und die nun ersten staatlich anerkannten Optometristen in Nordrhein-Westfalen bestätigen die Auffassung des ZVA, der die ständige Weiterbildung der Augenoptiker als unverzichtbar ansieht und im Sinne einer bestmöglichen (Seh-)Versorgung in Deutschland die Genehmigung der Prüfungsordnung engagiert begleitete. „Mit optometrischen Dienstleistungen kann die Augenoptik die derzeitige Versorgung in Deutschland auf höchstem Niveau auch in der Zukunft aufrecht erhalten und sich gleichzeitig weiter vom reinen Handel abgrenzen. Wir möchten unseren Gesundheitsberuf langfristig im Handwerk weiterentwickeln“, erklärt ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod, der sicher sein darf, dass die Nachfrage nach optometrischen Dienstleistungen beim Augenoptiker in den kommenden Jahren weiter rasant wachsen wird. 
 

Optometrie gehört zum handwerklichen Berufsbild des Augenoptikers wie die Fertigung und die Abgabe von Brillen

 
Zu den optometrischen Dienstleistungen rund um den Brillen- oder Kontaktlinsenkauf zählen zum Beispiel Sehanalysen, Augenprüfungen und andere Spezialisierungen. Die Augeninnendruckmessung, die Prüfung des Gesichtsfeldes und die Betrachtung des Augenhintergrundes gehören dabei mittlerweile zum handwerklichen Berufsbild des Augenoptikers wie die Fertigung und die Abgabe von Brillen und Kontaktlinsen. Wohlwissend, dass der Augenarzt Krankheiten feststellen und behandeln muss, erleichtern die optometrischen Leistungen die Kommunikation zwischen Arzt, Kunde/Patient und Augenoptiker. „Dazu bedarf es einer hohen fachlichen Qualifikation, schließlich erhöht sich auch die Verantwortung der Augenoptiker für das gute Sehen unserer Kunden“, sagt Truckenbrod.
 
Die Lerninhalte des Weiterbildungsangebotes zum Optometristen HWK stellen aus Sicht des ZVA das absolute Minimum dar und sind genauso wie die generelle Fortbildungspflicht Eckpfeiler der zukünftigen Sehversorgung in Deutschland.
 
In Sachsen und Brandenburg gibt es die Prüfungsverordnung der Handwerkskammer zum Optometristen bereits seit weit über drei Jahren. In dem Bestreben, ein bundesweites und flächendeckendes staatliches Weiterbildungsangebot zu erlangen, wurde durch die genehmigte Prüfungsverordnung der Handwerkskammer Düsseldorf zum Optometristen im bevölkerungsreichsten Bundesland ein weiterer großer Schritt gemacht, der mit den ersten erfolgreich abgelegten Prüfungen und der Urkundenübergabe nun vollendet wurde. Truckenbrod: „Es ist wohl unzweifelhaft, dass eine bundesweit geregelte generelle Fortbildungspflicht für Optometristen in Deutschland und der damit einhergehenden Kompetenzerweiterung des Einzelnen zum Wohle des Kunden, eine sinnvolle Forderung ist.“
 
Dr. Fuhrmann freut sich über den Erfolg des Augenoptiker-Handwerkes und für die neue Optometristin. Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer blickt aber über den Tellerrand hinaus. „Die Augenoptik hat einen großen Erfolg für viele andere Handwerke erzielt, denn eine solche hochwertige Weiterbildung zeigt, dass berufliche und akademische Bildung absolut gleichwertig sind.“
 
Fotohinweis: v.l.n.r. Dr. Axel Fuhrmann, Geschäftsführer Handwerkskammer Düsseldorf, Kathrin Grah, Dr. Jan Wetzel Geschäftsführer des Zentralverbandes der Augenoptiker. (Quelle: Wilfried Meyer).
 
Ansprechpartner für Rückfragen:
 
Handwerkskammer Düsseldorf 
Alexander Konrad M. A. 
Georg-Schulhoff-Platz 1, 40221 Düsseldorf 
Tel.: 0211/87 95-1 40; Fax: 0211/87 95-1 44 
 
Zentralverband der Augenoptiker
Ingo Rütten
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf, 
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
16.03.2015

 

 

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