HHVG: Umsetzung des neuen Gesetzes weiterhin unklar

Am 16. Februar wurde das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz verabschiedet, nach dem die Krankenkassen künftig wieder in bestimmten Fällen Zuschüsse für Brillengläser leisten. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) moniert jedoch die fehlende Übergangsfrist zur Anpassung an die neue Gesetzeslage.

Der ZVA hatte bereits in einer Presseinformation (05/2017) darauf hingewiesen, dass nur wenige Betroffene mit hochgradigen Fehlsichtigkeiten auf Zuschüsse der Krankenkasse für neue Brillengläser oder Kontaktlinsen hoffen können. Im Zuge dessen warnte der Verband vor zu hohen Erwartungen und allzu optimistischen Medienberichten, die zum Teil den Glauben erweckten, die Krankenversicherung komme künftig für die gesamte Brille inklusive Fassung auf.

Für die geänderte Gesetzeslage liegen keine Übergangslösungen vor. Auch die veraltete Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses, in der die Festbeträge für Sehhilfen verankert sind, bedarf einer Überarbeitung. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2018 müssen daher ebenfalls Übergangsregelungen für die Zuzahlung gefunden werden – auch darüber hinaus dürften lange Wartezeiten bei Kostenvoranschlägen wahrscheinlich sein.

Es gibt daher intensive Bemühungen der Krankenkassen und des ZVA, zu einer praktikablen Lösung im Interesse der Versicherten zu finden. Der ZVA ist zudem zuversichtlich, dass Augenoptiker weiterhin eigenverantwortlich Brillen und Kontaktlinsen verordnen werden, zumal Fehlsichtigkeit ja keine Erkrankung ist: „Wir gehen davon aus, dass die Regelung gemäß § 33 Absatz 5a SGB V auch künftig Anwendung findet und eine ärztliche Verordnung somit ausschließlich dann erforderlich ist, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist“, so ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel.

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16.03.2017