HHVG: Augenoptiker dürfen Folgeversorgung nicht vornehmen

Am gestrigen Donnerstag, den 20. Juli, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin eine neue Hilfsmittelrichtlinie beschlossen. Die Entscheidung fiel hierbei zu Ungunsten der Augenoptiker, aber auch der anspruchsberechtigten gesetzlichen Versicherten aus. Sie werden künftig gezwungen, für Sehhilfen zu Lasten der Krankenkasse pauschal den Augenarzt aufzusuchen.

In der Hilfsmittelrichtlinie, die voraussichtlich Ende September oder Anfang Oktober in Kraft treten wird, werden die Versorgungsdetails entsprechend den Vorgaben des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz geregelt. Gegen die Stimmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im G-BA entschied der Ausschuss unter Leitung des unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken, dass gemäß den Vorschlägen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Patientenvertreter stets eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, um eine Sehhilfe zu Lasten der GKV zu erhalten. Prof. Hecken erklärte seine Entscheidung im Sinne der Ärzte- und Patientenvertreter mit dem Umstand, dass erstens nur wenige Personen von der Regelung betroffen seien und diese Menschen zweitens verstärkt der Gefahr komplexer Augenerkrankungen ausgesetzt seien.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) sieht diese Begründung als sachlich falsch an und wird, sollte die Hilfsmittelrichtlinie in Kraft treten, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dagegen vorzugehen. Zunächst hat das Bundesministerium für Gesundheit nun jedoch zwei Monate Zeit, die Hilfsmittelrichtlinie zu prüfen und zu beanstanden. Der ZVA wird deshalb auch auf diesem Wege versuchen, seinen politischen Einfluss geltend zu machen und auf die falsche Argumentation des G-BA mit Nachdruck hinzuweisen.

Dazu ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel: „Die Entscheidung des Gesetzgebers zur Anspruchserweiterung bei Sehhilfen war wirtschaftlich begründet, nun wird das Versorgungsrecht in der Hilfsmittelrichtlinie mit gesundheitlichen Aspekten vermengt, die zudem ohne Substanz sind – das werden wir nicht hinnehmen. Ein derartige Regelung beschneidet nicht nur längst etablierte Berufsrechte der Augenoptiker, sie entmündigt auch die Verbraucher, die selbst bei Folgeverordnungen nun zum Besuch eines Augenarztes gezwungen werden.“

 
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Lars Wandke
Alexanderstraße 25a, 40210 Düsseldorf, 
Tel.: 0211/863235-0, Fax: 0211/863235-35
www.zva.de, presse@zva.de