Der Berufsverband der Augenärzte (BVA) und einzelne Augenärzte sind am 20. März 2012 vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, ein Fortbildungsangebot der Handwerkskammer Dresden für Augenoptiker zum Optometristen zu stoppen. Das Gericht wies die Klage ab, da Augenärzte von dem Angebot nicht in ihren eigenen Rechten betroffen seien.
Grundlage der von den Augenärzten angegriffenen Fortbildung zum Optometristen ist die aktuelle Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk. So ist es unter anderem Aufgabe der Augenoptiker, die Augen der Kunden zu untersuchen, um Auffälligkeiten – die von den Augenärzten anschließend abgeklärt werden müssen – aufzudecken. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse sollen Augenoptiker durch die Fortbildung auffrischen und vertiefen, denn die Optometrie ist die Lehre von den Messungen und Bewertungen von Sehfunktionen.
Das Argument der Augenärzte, Augenoptiker würden heilkundlich tätig werden, wenn diese mit verschiedenen optometrischen Untersuchungen Auffälligkeiten an den Augen der Kunden feststellten, ließen die Richter nicht gelten. Auch sei eine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit der Augenärzte durch die Tätigkeit der Augenoptiker nicht gegeben. Die von den Augenärzten befürchtete Schmälerung ihrer Einnahmen falle in keinen Schutzbereich, die Grundrechte schützen nicht vor unerwünschter Konkurrenz, begründeten die Richter ihr Urteil.
Die bereits begonnen Fortbildungen zum Optometristen können an der Handwerkskammer Dresden folglich fortgesetzt werden.