Geplante Aufhebung der Festbeträge

Der GKV-Spitzenverband hat mit Schreiben vom 9. September 2024 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, die aktuell gültigen Festbeträge für Sehhilfen aufzuheben und von der Festsetzung neuer Festbeträge abzusehen. Der ZVA hat hierzu eine Stellungnahme herausgegeben.

Hilfmittelversorgung

Der GKV-Spitzenverband hat mit Schreiben vom 9. September 2024 mitgeteilt, dass er beabsichtigt, seinen Beschluss vom 21. Juni 2021 über die Festsetzung der ab dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen aufzuheben und von der Festsetzung neuer Festbeträge abzusehen. Gleichzeitig sollen alle vor dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 aufgehoben werden.

Der ZVA begrüßt die beabsichtigte Aufhebung des Beschlusses vom 21. Juni 2021 über die Festsetzung der ab dem 1. Oktober 2021 geltenden Festbeträge für Sehhilfen. Entgegen der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes hält der Verband die Festsetzung neuer Festbeträge für Sehhilfen jedoch für rechtlich geboten und erläutert dies in einer Stellungnahme.

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