Bildquelle: ZEISS. Online-Brillenhändler berücksichtigen keine relevanten Parameter wie Einschleifhöhe, Hornhautscheitelabstand oder Fassungsvorneigung.
Grundsätzlich ist es jedem Anbieter selbst überlassen, auf welchen Wegen er seine Produkte in den Markt bringt. Deswegen gehört auch das Internet zu einem möglichen Vertriebsweg in der Augenoptik. Eine Aufgabe des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist es, für den fairen Wettbewerb in der Augenoptik einzutreten. Die geltenden Regelungen und Vorschriften, die für die stationären Augenoptiker einen Kostenfaktor bedeuten, müssen im Sinne des Verbrauchers von allen Marktteilnehmern berücksichtigt werden – unabhängig vom letztlich gewählten Vertriebsweg
Eine Brille ist ein beratungsintensives Produkt, das für ein optimales Ergebnis nicht ohne den direkten Kundenkontakt verkauft werden kann. Ungeachtet der Beratung, der Augenprüfung, den vielen optometrischen Dienstleistungen und der abschließenden anatomischen Anpassung sprechen viele weitere Argumente gegen den Handel mit Korrektionsbrillen im Internet:
Zu geringe Datenbasis
Viele Online-Anbieter in der Augenoptik neigen dazu, die Vorgaben der Handwerksordnung und des Medizinproduktegesetzes außer Acht zu lassen. Das ist insbesondere deswegen bedenklich, weil sowohl die Handwerksordnung als auch das Medizinproduktegesetz Verbraucher davor schützen sollen, mit mangelhaft gefertigten und damit gesundheitsgefährdenden Brillen in Kontakt zu kommen.
Nach der deutschen Handwerksordnung müssen alle wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerkes (wie es die Augenoptik ist) von einem Handwerks-Meister beziehungsweise unter dessen Aufsicht erbracht werden.
Diese Vorgabe wird aber häufig von Internethändlern umgangen, da die Brillen komplett in Fernost gefertigt werden.
Aus Gründen der Praktikabilität und um den Bestellvorgang möglichst einfach zu gestalten, werden von den Internethändlern beim Kunden zu wenige Daten abgefragt, um eine fachgerechte Herstellung einer Korrektionsbrille zu garantieren.
DIN-Normen nicht erfüllt
Kein Online-Brillenhändler in Deutschland berücksichtigt derzeit die Einschleifhöhe der Brillengläser, den Hornhautscheitelabstand oder die Fassungsvorneigung – alles relevante Parameter, die zwingend notwendig sind, um eine mangelfreie Korrektionsbrille anfertigen zu können. Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 30.10.2012 (AZ: 16 O 20/11) unter Bezugnahme auf ein Gerichtsgutachten des Mediziners Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein festgestellt, dass Korrektionsbrillen, die auf einer derart schmalen Datenbasis hergestellt und abgegeben werden, nicht die Vorgaben der einschlägigen DIN Normen für Korrektionsbrillen (DIN EN ISO 21987) einhalten können.
Einschlägige Gerichtsurteile
Brillen, die nicht den einschlägigen DIN Normen für Korrektionsbrillen entsprechen, können zu Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit führen (so LG Kiel, Urt. v. 30.10.2012). Damit müssen die Brillen von Internethändlern als gesundheitsgefährdende Medizinprodukte angesehen werden, die nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes nicht ohne weiteres verkehrsfähig sind. Sowohl das Landgericht Hamburg (Urt. v. 22.02.2013, AZ: 315 0 543/12) als auch das Oberlandesgericht Schleswig (Urt. v. 29.09.2014, AZ: 6 U 2/14) halten deswegen Warnhinweise für Gleitsichtbrillen aus dem Internet im Hinblick auf den Straßenverkehr für erforderlich und wurden mittlerweile vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. So hat ein Revisionsurteil des BGH die Anbieter von Gleitsichtbrillen, die ohne die oben genannten Parameter hergestellt werden, nicht nur dazu verpflichtet, per Warnhinweis auf die eingeschränkte Nutzbarkeit dieser Produkte im Straßenverkehr hinzuweisen, sondern Online-Händlern zudem untersagt, ihre Brillen mit dem Attribut „in Optiker-Qualität“ zu bewerben. Der Verbraucher verbinde mit dieser Aussage die Vorstellung von einer ordnungsgemäßen Leistung eines im stationären Handel tätigen Augenoptikers, so die Karlsruher Richter. Diese kann aber im Internet aufgrund des fehlenden direkten Kundenkontakts nicht erbracht werden.