Jedes Jahr zur Inventur und/oder, wenn der Betriebsprüfer kommt stellt sich die Frage, wie der Warenbestand an Fassungen zu bewerten ist. Eine Zusammenfassung der zu beachtenden steuerrechlichen Besonderheiten finden Sie hier.
Jedes Jahr zur Inventur und/oder, wenn der Betriebsprüfer kommt stellt sich die Frage, wie der Warenbestand an Fassungen zu bewerten ist. Eine Zusammenfassung der zu beachtenden steuerrechlichen Besonderheiten finden Sie hier.
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
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