Verträge mit anderen Organisationen

Hier finden Sie die Verträge zur Lieferung von Sehhilfen an Soldaten der Bundeswehr (Vertrag mit dem Bundesverteidigungsministerium – BMVg), zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen und anderen dienstlichen Sehhilfen an Beschäftigte der Bundesrepublik Deutschland (Vertrag mit dem Bundesinnenministerium – BMI) sowie zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Beschäftigte der DGUV (Vertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV).

Private Krankenversicherung

In Deutschland sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung vollständig privat versichert. In der Regel sind dies Beamte, Selbstständige oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung besteht die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen ergänzen die Leistungen der GKV und können verschiedenste Bereiche abdecken – z.B. auch die Übernahme der Kosten für Sehhilfen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.
Der ZVA schließt mit privaten Krankenversicherungen keine Verträge. Generell sind für die Leistungen der privaten Voll- oder Zusatzversicherungen die Versicherungsbedingungen maßgebend. In bestimmten Abständen führt der ZVA eine Umfrage bei den privaten Krankenversicherungen durch, um sowohl bei den Vollversicherungstarifen als auch bei den Zusatzversicherungen den Leistungsumfang und die Leistungsmodalitäten bei Sehhilfen zu erfragen. Diese Übersicht soll den Betrieben im täglichen Geschäft eine Unterstützung für die Beratung ihrer privat versicherten Kunden bieten. Die letzte Umfrage stammt aus dem Jahr 2020.

Statistische Auswertungen

Der ZVA-Betriebsvergleich wird aus den betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) der Teilnehmerbetriebe zusammengestellt. Hier ist die Kosten- und Ertragsstruktur als Durchschnitt aller Teilnehmerbetriebe ersichtlich. Interessierte Betriebsinhaber können sich an den ausgewiesenen prozentualen Werten orientieren, um Verbesserungspotenziale für das eigene Unternehmen zu identifizieren. Bei einer ausreichend großen Teilnehmerzahl werden die Kosten differenziert nach Umsatzgrößenklassen ausgewertet. Diese Auswertung ist für alle Teilnehmer von großem Nutzen, da sie sich mit ähnlich strukturierten Betrieben vergleichen können.

Ausbildungsvergütung

Die Innungen innerhalb der Augenoptik geben regelmäßig Empfehlungen zur Höhe der Ausbildungsvergütungen heraus. Der ZVA erstellt jährlich im Vorfeld des Beginns eines neuen Ausbildungsjahres eine Übersicht über diese Empfehlungen.

Tarifempfehlung

Der letzte Lohn- und Gehaltstarifvertrag zwischen dem ZVA und der Gewerkschaft Verdi wurde zum 1. August 2002 abgeschlossen. Mittlerweile ist der Tarifvertrag gekündigt. Verhandlungen mit Verdi sind gescheitert. Um einen Stillstand zu verhindern und eine Richtschnur für die Betriebe zur Verfügung zu stellen, entwickelt der ZVA die Löhne in der Augenoptik unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Situation weiter und gibt einseitige Tarifempfehlungen für die Augenoptikbetriebe heraus. Diese gelten für das gesamte Bundesgebiet.

Telematik

Die kompletten Versorgungs- und Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen sollen digitalisiert werden, um die Qualität der Versorgung zu erhöhen und die Kommunikation zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerken wie der Augenoptik zu verbessern. Dies soll mithilfe der Telematik erreicht werden.

Hilfsmittelrichtlinie

Den grundlegenden Anspruch der gesetzlich Versicherten auf Sehhilfen legt das Gesetz (Sozialgesetzbuch V) fest. Ergänzt wird die gesetzliche Regelung durch detailliertere Festlegungen in der Hilfsmittelrichtlinie, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erarbeitet werden. Diese Richtlinien legen beispielsweise fest, in welchen Fällen ein Anspruch auf höherbrechende Gläser oder ein Anspruch auf Kontaktlinsen besteht.

Präqualifizierung

Jeder Augenoptikbetrieb, der Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen werden und zu deren Lasten liefern und abrechnen möchte, benötigt eine Präqualifizierung (PQ). Das Präqualifizierungsverfahren soll dazu dienen, die Leistungserbringer auf Basis von festgelegten Regeln auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber ein Zertifikat zu erteilen. Aus Sicht des Gesetzgebers soll dies einer adäquaten Versorgung der Versicherten dienen.

Abrechnungskonditionen der Abrechnungszentren

Sind Krankenkassenabrechnungen für Sie ein Thema? Der ZVA überarbeitet und aktualisiert seine Übersicht über Abrechnungskonditionen verschiedener Abrechnungszentren in der Augenoptik regelmäßig.

Krankenkassenverträge

Laut Gesetz können nur Vertragspartner der Krankenkassen deren Versicherte versorgen bzw. zu deren Lasten Sehhilfen abgeben und abrechnen. Jeder Betrieb, der gesetzlich Krankenversicherte versorgen und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte, muss den entsprechenden Versorgungsverträgen für Sehhilfen beitreten.