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Als Arbeitgeberverband ist der ZVA Ansprechpartner zu allen augenoptischen und optometrischen Themen für den Gesetzgeber, die zuständigen Bundesministerien (und nachgeordneten Behörden), Gerichte, Gewerkschaften und Krankenkassen. Über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und den Europäischen Augenoptikerverband (European Council of Optometry and Optics – ECOO) nimmt der ZVA Einfluss auf die relevanten Entscheidungen der (europäischen) Institutionen für die Augenoptik.
Ziel der berufspolitischen Arbeit ist es, ein einheitlich hohes Leistungsniveau des Berufsnachwuchses sicherzustellen und auf diesem Wege große Produktsicherheit zu gewährleisten. Dies dient dem Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Werkzeuge hierfür sind die vom ZVA entwickelten Qualitätssicherungs-Konzepte, insbesondere die Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie (AQRL). Gleichzeitig gilt es, den bürokratischen Aufwand für die Betriebe stets im Blick zu behalten.
Die Gestaltung der beruflichen Bildung von Augenoptikern und Optometristen zählt zu den Kernaufgaben des ZVA. Der Verband beteiligt sich maßgeblich an der konzeptionellen und einheitlichen Ausgestaltung der Ordnungsmittel für die Aus- und Fortbildung. Er erstellt das Berufsbild und bestimmt damit den beruflichen Tätigkeitsumfang des Augenoptikers, des Augenoptikermeisters und des Optometristen. Der ZVA ist außerdem federführend zuständig für die Gestaltung der Ausbildungsordnung und der Meisterprüfungsverordnung und bietet den zuständigen Stellen Unterstützung bei der Umsetzung der Lerninhalte sowie bei der Durchführung der Prüfungen an.
Die Abteilung Betriebswirtschaft und Krankenkassen beschäftigt sich mit betriebswirtschaftlichen Themen in der Augenoptik. Hierzu gehören insbesondere die Marktbeobachtung – zur Erkennung von Trends und aktuellen Entwicklungen – sowie die Marktanalyse. Einmal jährlich veröffentlicht der Verband den ZVA-Branchenbericht „Augenoptik in Zahlen“, der übersichtlich aufbereitet alle Zahlen und Fakten des abgeschlossenen Jahres sowie einen Ausblick auf das aktuelle Jahr vorstellt.
Die Abteilung erhebt regelmäßig Daten zur Stückzahl- und Umsatzentwicklung (ERFA-/ERFAlight-Statistik) sowie zur Kostenstruktur (Betriebsvergleich) der Betriebe. Darüber hinaus führt der ZVA in regelmäßigen Abständen Umfragen zu bestimmten Fragestellungen durch und wertet diese aus. Hier ist insbesondere die alle vier Jahre in Zusammenarbeit mit der GfK stattfindende Branchenstrukturerhebung wichtig, sowie die einmal jährlich durchgeführte Online-Umfrage zur wirtschaftlichen Situation der Betriebe.
Zu jeweils aktuellen Themen erarbeiten wir Checklisten, Formulare und Informationsschriften für die Betriebsinhaber und stellen diese im passwortgeschützten Innungsmitglieder-Bereich zur Verfügung.
Im Bereich Krankenkassen begleitet der ZVA Gesetzesänderungen im Sozialversicherungsbereich und erstellt Informationen zur Umsetzung für die Augenoptikbetriebe. Mit den Krankenkassen verhandelt und schließt der Verband Versorgungsverträge, die die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Sehhilfen beinhalten sowie die Abrechnung der Leistungen durch die Augenoptikbetriebe regeln. Die Abteilung gibt außerdem praktische Hilfestellungen in Form einer Übersicht über alle Festbeträge/Vertragspreise, eines Leitfadens zur Krankenkassenabrechnung und einiges mehr.
Jenseits des Bereiches der gesetzlichen Krankenversicherung schließen wir Verträge mit dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) zur Lieferung von Sehhilfen an militärisches Personal sowie zur Lieferung bestimmter Sonderbrillen und Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Mit dem Bundesministerium des Inneren (BMI) gibt es einen Vertrag über die Lieferung von Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten und anderen dienstlichen Sehhilfen.
Der ZVA hat die Aufgabe, möglichst optimale rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Berufsstand zu schaffen. Der Verband führt hierzu Prozesse, die für die Augenoptik grundsätzliche Bedeutung haben, wirkt an Gesetzen und Verordnungen mit und ist Ansprechpartner für Behörden und Entscheidungsträger. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben beschäftigt sich der ZVA mit verwaltungs-, wettbewerbs- und berufsrechtlichen Fragen. Dabei unterziehen wir sowohl die bestehenden als auch neue Regelungen einem Praxis-Check, um Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Der ZVA veröffentlicht regelmäßig Presseinformationen für Fach- und Publikumsmedien zu Themen wie beispielsweise Branchentrends, Dienstleistungen der Augenoptiker, aktuellen Wirtschaftszahlen, Brillen- und Kontaktlinsenanpassung oder Berufspolitik. Die Abteilung Kommunikation ist Ansprechpartner für Journalisten zu allen augenoptischen Themen, vermittelt Interviewpartner und stellt Hintergrundinformationen über die Branche, Zitate von Experten der Augenoptik sowie passendes Bildmaterial zur Verfügung.
Aufgabe des ZVA ist es, alle relevanten Neuigkeiten aus der Augenoptik in die Öffentlichkeit zu bringen, dabei bedient sich der Verband den gängigen und aktuellsten Kommunikationsmitteln. Auch die interne Kommunikation ist Aufgabe des Verbandes, um unmittelbar die Landesinnungsverbände, Landes- und Augenoptikerinnungen und mittelbar die Innungsmitglieder mit allen wichtigen Brancheninformationen zu versorgen.
Ein Schwerpunkt der Abteilung Kommunikation des ZVA ist die Kommunikationsoffensive „Ihre Innungsoptiker– Qualität, die man sieht“. Mit diesem Leitsatz geht die ZVA-Kampagne seit 2022 einen neuen Weg. Sie hat zum Ziel, Endverbraucher für Qualität und Alleinstellungsmerkmale des Innungsaugenoptikers und Optometristen zu sensibilisieren und über die Bedeutung des guten Sehens aufzuklären.
Ziel aller Maßnahmen, die unter dem Dach der „Ihre Innungsoptiker“-Kampagne laufen, ist die Überführung der Verbraucher auf die Website www.innungsoptiker.de und hierbei insbesondere auf die Optikersuche, in der sämtliche Innungsbetriebe zu finden sind.
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
Bundesinnungsverband
(§ 85 der Handwerksordnung)
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