Fortbildung

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Foto: ZVA/Peter Boettcher

Abschlüsse der höheren beruflichen Bildung schließen sich an die sogenannte berufliche Grundbildung an (in der Augenoptik ist dies der Gesellenabschluss nach drei Jahren dualer Ausbildung), um eine höhere Ebene zu erreichen – zum Beispiel mit dem Meisterabschluss.

In der Augenoptik werden Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung in unterschiedlichen Formen (Block-, Teilzeit- oder Vollzeitkurs) angeboten. Abschlüsse an Fach- oder Hochschulen sind der Meisterprüfung dabei in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt. Alle drei Bildungsabschlüsse (Augenoptikermeister/in, staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in, Bachelor of Science in Augenoptik/Optometrie) berechtigen dazu, in das Gewerberegister einer Handwerkskammer – der Handwerksrolle – eingetragen zu werden. Dies wiederum ist die Voraussetzung dafür, einen Augenoptik-Betrieb zu führen und beispielsweise selbst Lehrlinge auszubilden.

SchulungDauerFortbildungsformenAbschluss
Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung12 MonateZVA-Meisterkurse in Vollzeit (12 Monate) - Teilzeit (18 Monate) - Block (28 Monate)Augenoptikermeister/in
Fachschulen der Augenoptik24 MonateVollzeitstudiumStaatlich geprüfte/r Augenoptiker/in
Studium an der Hochschule6 (bzw. 7) SemesterStudium in Vollzeit oder berufsbegleitendBachelor of Science/Bachelor of Engineering

Meister

Was machen Augenoptikermeister?

Augenoptikermeister – oder die Absolventen mit einem gleichgestellten Abschluss – sind für alles verantwortlich, was die Versorgung mit verschiedenen Sehhilfen in einem Augenoptik-Betrieb betrifft. Oft sind sie die ersten Ansprechpartner bei Sehproblemen.

Augenoptikermeister ermitteln die erforderlichen Korrektionswerte und untersuchen das Auge zusätzlich in gesundheitlicher Hinsicht. Werden dabei Auffälligkeiten am Auge festgestellt, kann zur Abklärung eine Untersuchung bei einem Arzt empfohlen werden. Die Organisation der Herstellung und die Abgabe von individuellen Korrektionsbrillen, die Anpassung von Kontaktlinsen sowie die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen gehören zu den Kernaufgaben von Meistern. Hinzu kommt die Organisation des Betriebs in wirtschaftlicher Hinsicht sowie die Mitarbeiterführung und die Ausbildung von Lehrlingen.

Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung

Im Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung werden die Inhalte und Kompetenzen aus der Meisterprüfungsverordnung verfeinert und detailliert beschrieben. Sowohl den Bildungszentren als auch den Meisterprüfungskommissionen wird darin erläutert, welche Inhalte in welchem Umfang Meisterschülern zu vermitteln sind, damit diese sich auf die Meisterprüfung vorbereiten können.

Vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wird der vorliegende Rahmenlehrplan als allgemein verbindlich empfohlen. Bewerber für eine Vorbereitungsmaßnahme auf die Meisterprüfung sollen darauf achten, die Vorgaben des Rahmenlehrplans einzuhalten.

Praxisorientierte Kompetenzen

Neben allgemeinen und fachlichen Grundlagen werden in den Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung vor allem praxisorientierte Kompetenzen auf den Gebieten Refraktionsbestimmung, Kontaktlinsenanpassung und Betriebsführung vermittelt.

Aber auch das augenoptische Screening mit den zugehörigen Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Pathologie sowie die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen nehmen mittlerweile einen breiten Raum im Lehrplan ein.

Staatliche Förderung

Die Förderung für angehende Meister ist über das sogenannte Aufstiegs-BAföG aktuell besonders gut ausgestattet. Die Hälfte der Kurskosten wird vom Staat übernommen. Die andere Hälfte besteht aus einem Kredit, der bei erfolgreichem Abschluss wiederum nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss. Aufgrund einer zusätzlichen Meisterprämie für erfolgreiche Absolventen (je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe) verbleibt somit von den Kurskosten nur ein geringer Anteil, der vom Teilnehmer selbst getragen werden muss. Hinzu kommen Zuschüsse zur Unterkunft und zum Lebensunterhalt, die elternunabhängig beantragt werden können.

Staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in

Nach zwei Jahren Vollzeit-Studium an einer der drei staatlichen Fachschulen für Augenoptik und Optometrie in Jena, München oder Köln kann die Qualifikation Staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in erlangt werden. Die Abschlussprüfungen werden durch schulische Prüfungskommissionen durchgeführt.

Doppelqualifikation Staatlich geprüfte/r Augenoptiker/in und Augenoptikermeister/in

Die Absolventen der Fachschulen können und dürfen das Augenoptiker-Handwerk bereits aufgrund ihres Abschlusses selbständig ausüben. Nahezu alle Absolventen legen jedoch zusätzlich die Meisterprüfung vor dem Prüfungsausschuss der jeweiligen Handwerkskammer am Ort der Fachschule ab und erlangen so die „Doppelqualifikation“. Die Fachschulabsolventen sind dabei von wesentlichen Prüfungsteilen bei der Meisterprüfung befreit.

Studium Augenoptik/Optometrie

Die Bachelor- und Masterstudiengänge Augenoptik/Optometrie der Hochschulen bieten eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Alle Studiengänge an deutschen Hochschulen müssen regelmäßige (Re-)Akkreditierungen bestehen, um sicherzugehen, dass sie auf ein sinnvolles Berufsziel hin ausbilden, die studentischen Belange berücksichtigen und durch ein Qualitätsmanagement sicherstellen, dass die Studenten die Studienziele auch erreichen. Somit bietet sich ein Hochschulstudium in der Augenoptik grundsätzlich als gleichwertige Alternative zur Meisterausbildung oder zur weiterführenden Fortbildung an.

Bachelor of Science
Ein grundlegendes Bachelor-Studium führt bereits zur vollen Berufsfähigkeit. Für deutsche Augenoptiker/innen ermöglicht dieser Abschluss die Eintragung in die Handwerksrolle und somit den Erwerb aller Rechte des Meisters. Nach den aktuell geltenden Hochschulgesetzen ist es auch ohne vorherige Berufsausbildung möglich, Augenoptik und Optometrie zu studieren.

Master of Science
Auf das Bachelor-Studium aufbauend können die Kenntnisse in einem anschließenden Master-Studiengang in Vollzeit – oder auch berufsbegleitend – weiter vertieft werden.

Fortbildung zum Optometristen

Foto: ZVA/Peter Boettcher

Die Aus- und Fortbildungsqualität in der Augenoptik gehört zu den anspruchsvollsten im Handwerk. Der ZVA hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Kompetenzprofil der deutschen Augenoptiker auch für die Zukunft nachhaltig zu stärken. In Anlehnung an die europäischen Standards des European Council of Optometry and Optics (ECOO) wurde deshalb eine Fortbildungsqualifizierung geschaffen, die über die Inhalte der Meisterausbildung hinausgeht: der Abschluss Optometrist/in (ZVA/HWK).

Voraussetzung zur Erlangung dieses geschützten Titels ist der Meistertitel im Augenoptikerhandwerk oder ein vergleichbarer Abschluss. Basierend auf dem Lehrgangskonzept des ZVA werden Vorbereitungskurse zur Prüfung an verschiedenen Bildungsstätten angeboten. Die Fortbildung schließt mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer Handwerkskammer mit dem staatlich anerkannten Titel Optometrist/in (HWK) ab.

Mit dieser Qualifikation wird es Augenoptikermeistern ermöglicht, auf Basis eines geschützten Titels ihr erweitertes Kompetenzprofil und die damit verbundene Dienstleistungsqualität gegenüber ihren Kunden zu dokumentieren.

Der Titel Optometrist/in (ZVA) kann im Rahmen des Studiums an der Höheren Fachschule für Augenoptik und Optometrie Köln erworben werden und ist dem Abschluss Optometrist/in (HWK) grundsätzlich gleichgestellt. Anmeldeschluss zur Prüfung Optometrist/in (ZVA), zu der sich auch externe Bewerber anmelden können, ist jeweils der 1. Februar (Prüfung im April) und der 1. September (Prüfung im November). Weitere Informationen unter Optometrie.

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