Die Datenschutzgrundverordnung schreibt vor, dass Betriebsinhaber ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten führen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Eine Mustervorlage zur Anpassung an Ihre innerbetrieblichen Abläufe sowie eine „Bedienungsanleitung“ finden Sie hier.