Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist vom Gesetzgeber kurz vor Ablauf des vergangenen Jahres endgültig beschlossen worden und am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist dadurch unter anderem eine gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung verankert. Dieses Merkblatt beantwortet die wesentlichen Fragen zur konkreten Umsetzung der Mindestausbildungsvergütung in augenoptischen Betrieben.