Startseite » Hintergründe zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG)
Um die Unwägbarkeiten direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes so gering wie möglich zu halten, hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) für Innungsmitglieder Umsetzungsempfehlungen erarbeitet.
Zwischenzeitlich hat der ZVA außerdem vier bundesweit gültige Versorgungsverträge mit
abgeschlossen.
Die Produktgruppe 25 – Sehhilfen – wird derzeit vom GKV-Spitzenverband überarbeitet. Der ZVA hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme mit 266 Korrekturvorschlägen auf 144 Seiten abgegeben. Eine Anhörung des ZVA fand ebenfalls bereits statt. Bis Ende 2018 muss der GKV-Spitzenverband nun über die endgültige Produktgruppe entscheiden.
Im Laufe des kommenden Jahres sollen vom GKV-Spitzenverband auf dieser Grundlage neue Festbeträge für Sehhilfen festgesetzt werden. Auch hier ist der ZVA lediglich anhörungsberechtigt. Verhandlungen, bei denen sich die Vertragspartner gleichberechtigt gegenübersitzen, finden nicht statt.
Informationen für Innungsbetriebe
Für Innungsmitglieder haben wir im internen Bereich der Website detailliertere Informationen zum HHVG sowie zu den aktuellen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zusammengestellt, insbesondere
Diese Informationen haben wir dort für Sie wie folgt strukturiert:
Zentralverband der Augenoptiker
und Optometristen
Bundesinnungsverband
(§ 85 der Handwerksordnung)
Alexanderstraße 25 a
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 86 32 35 0
Telefax: 0211 / 86 32 35 35
E-Mail: info@zva.de