Hintergründe zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG)

Seit Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetzes (HHVG) am 11. April 2017 hat sich einiges getan.

Hintergründe zum HHVG

Foto: ZVA/

Um die Unwägbarkeiten direkt nach Inkrafttreten des Gesetzes so gering wie möglich zu halten, hat der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) für Innungsmitglieder Umsetzungsempfehlungen erarbeitet.

Zwischenzeitlich hat der ZVA außerdem vier bundesweit gültige Versorgungsverträge mit

  • AOK
  • pronovaBKK (39 beigetretene BKK)
  • GWQ+ (22 beigetretene BKK)
  • IKK

abgeschlossen.

Die Produktgruppe 25 – Sehhilfen – wird derzeit vom GKV-Spitzenverband überarbeitet. Der ZVA hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme mit 266 Korrekturvorschlägen auf 144 Seiten abgegeben. Eine Anhörung des ZVA fand ebenfalls bereits statt. Bis Ende 2018 muss der GKV-Spitzenverband nun über die endgültige Produktgruppe entscheiden.

Im Laufe des kommenden Jahres sollen vom GKV-Spitzenverband auf dieser Grundlage neue Festbeträge für Sehhilfen festgesetzt werden. Auch hier ist der ZVA lediglich anhörungsberechtigt. Verhandlungen, bei denen sich die Vertragspartner gleichberechtigt gegenübersitzen, finden nicht statt.
Informationen für Innungsbetriebe

Für Innungsmitglieder haben wir im internen Bereich der Website detailliertere Informationen zum HHVG sowie zu den aktuellen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zusammengestellt, insbesondere

  • zu den Anspruchsvoraussetzungen zur Versorgung von gesetzlich Versicherten mit Sehhilfen,
  • zur Abrechnung mit den Krankenkassen,
  • zu Kostenvoranschlägen,
  • zu den aktuellen Versorgungsverträgen.

 

Diese Informationen haben wir dort für Sie wie folgt strukturiert:

  • HHVG: Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Gesetz sowie zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen. Weiterhin steht Ihnen das vom ZVA erarbeitete Positionspapier als Download zur Verfügung.
  • Kassenverträge: Unter diesem Menüpunkt finden Sie die aktuell gültigen Versorgungsverträge mit den verschiedenen Krankenkassen (AOK, Pronova BKK, GWQ+, IKK, BKK Mobil Oil) inklusive Erläuterungen und Anlagen.
  • Praktische Hilfestellungen: Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte praktische Fragen zu folgenden Themen:
  • Präqualifizierung
  • Festbeträge
  • Beiblatt zum Kostenveranschlag bei Keratokonus/Keratoplastik
  • Anpassnachweisbogen für vergrößernde Sehhilfen
  • Das HHVG im Detail: Hier finden Sie die ausführlichen Artikel zur Serie im ZVA-Report „Für Ihren Durchblick: Das HHVG im Detail“.
ANSPRECHPARTNER