Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Augenoptiker-Handwerkes bekamen bei ihrer traditionellen Fortbildungsveranstaltung des Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) am 6. November 2012 in Frankfurt unter anderem ein Gutachten über die Qualität von „Internet-Brillen“ vorgestellt.
In den Räumen der gastgebenden Handwerkskammer standen Recht- und Fachthemen rund um die Sachverständigentätigkeit im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt war insbesondere die Frage der Qualität von „Internet-Brillen“: Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein (FH Lübeck) stellte sein Gutachten vor, das er im Auftrag des Landgerichtes Kiel in einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit erstellt hat. In dem Gutachten kommt er zum Ergebnis, dass über das Internet abgegebene Korrektionsbrillen nicht die einschlägigen DIN-Normen einhalten können.
Thorsten Hoge, Spezialist für vergrößernde Sehhilfen, arbeitete in seinem Vortrag heraus, unter welchen Voraussetzungen Fernrohrlupenbrillensysteme nach den Hilfsmittelrichtlinien und dem Sozialgesetzbuch V verordnungsfähig sind. Zudem präsentierte Manfred Steinritz, Justitiar der Handwerkskammer Düsseldorf, unter dem Thema „Ausnahmebewilligungen“ praktische und rechtliche Probleme und betonte dabei die Wichtigkeit der Zusammenarbeit von Innungen und Handwerkskammern bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen.
Hinweis an die Redaktionen: Das angehängte Foto steht Ihnen zur rechtefreien Veröffentlichung zur Verfügung. (Prof. Dr. Hans-Jürgen Grein stellt sein Gutachten zur Qualität von „Internet-Brillen“ vor.)